CDU Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte

CDU-Fraktion MSE: Neuregelungen zur Förderung der Sozialberatung auf gutem Weg

Auf seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Kreistag Mecklenburgischen Seenplatte mit der Zukunft der Förderung für die verschieden sozialen Beratungsangebote im Landkreis. Die neuen landesgesetzlichen Regelungen aus dem Wohlfahrtsfinanzierung- und -transparenzgesetz machen eine Überarbeitung der entsprechenden kreislichen Förderrichtlinie notwendig.

Betroffen sind davon wichtige Beratungsangebote für Menschen in Notsituationen wie beispielsweise

  • die Allgemeine soziale Beratung,
  • die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung,
  • die Beratung für Menschen mit Behinderung,
  • die Ehe- und Lebensberatung,
  • die Sucht- und Drogenberatung
  • sowie die Beratung für sexuelle Gesundheit und Aufklärung.

Zum aktuellen Beratungsstand informiert der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Benischke:

„Nach mehrmaliger Beratung der Thematik im Sozialausschuss sowie in einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe sind wir bereits ein gutes Stück vorangekommen. Allerdings nicht so weit, als dass wir das neue Regelwerk zur Beschlussreife geführt hätten. Daher hat sich der Kreistag zunächst in einer ersten Lesung mit der neuen Förderrichtlinie befasst und der Verwaltung dabei Kriterien an die Hand gegeben, anhand derer der aktuelle Richtlinienentwurf weiter zu bearbeiten ist.

Als CDU-Fraktion ist es uns besonders wichtig, die Bedarfe der Betroffenen stärker in den Blick zu nehmen und bei den notwendigen Neuregelungen unnötige Bürokratie tunlichst zu vermeiden. Wir wollen, dass die sozialen Träger möglichst viele Ressourcen frei haben, um Menschen in Notsituationen bestmöglich zu helfen. Ein kompliziertes Antrags- und Abrechnungsmodell würde Kräfte binden, die dann in der Arbeit mit den Menschen fehlen. Dabei müssen allerdings zwingend die Anforderungen an eine lückenlose Transparenz gewährleistet sein. Dies kann allerdings nur in enger Zusammenarbeit mit den Freien Trägern geschehen.“

Mit dem mehrheitlich beschlossenen Antrag der CDU-Fraktion ist die Kreisverwaltung nun aufgefordert, den Regelungsentwurf bis zur nächsten Kreistagssitzung im September entsprechend den geschilderten Prämissen zu überarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.